Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 1. Jan. 2021

[/title][fusion_text]Sehr geehrte Reiseteilnehmer, Mit der Neufassung des Pauschalreiserechtes ändern wir unsere Reisebedingungen. Die nachfolgenden Regelungen betreffen u.a. alle Pauschalreiseverträge, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Grundlage sind die §§651a-y BGB. Sie ersetzen alle von Kuzaj Reisen GmbH bisher für seine Reisen verwendeten Anmelde- und Teilnahmebedingungen.
  1. Anmeldung, Abschluss des Pauschalreisevertrages, Reisebestätigung
1.1.     Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dies kann persönlich, telefonisch, Email oder schriftlich geschehen. 1.2.     Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie schriftlich (Reisebestätigung). Die Reisebestätigung enthält alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchte Reise. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Ihrer Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie inner­halb dieser Frist die Annahme erklären. Dies kann auch durch Anzahlung bzw. Zahlung geschehen. 1.3.     Sofern der Anmelder ausdrücklich und gesondert erklärt, für die vertraglichen Verpflichtungen aller angemeldeten Personen einzustehen, haftet er dafür neben den anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern. Bei Schulfahrten kann Kuzaj Reisen GmbH davon ausgehen, dass der Anmeldende im Auftrag der Teilnehmer bzw. deren gesetzlicher Vertreter handelt und Schulleiter und Schulträger über den geschlossenen Vertrag informiert sind und diesem zustimmen. Dem Formblatt gemäß § 651a BGB muss ausdrücklich zugestimmt werden.
  1. Bezahlung
2.1.     Bei Vertragsschluss leisten Sie gegen Aushändigung der Reisebestätigung eine Anzahlung. Sie beträgt 15 % des Reisepreises (aufgerundet auf volle -Beträge). Der restliche Reisepreis wird fällig, wenn feststeht, dass die Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und die Reiseunterlagen bereit liegen oder Ihnen wie verabredet zugesandt werden. Bei Schulfahrten können andere Zahlungsbedingungen bzgl. Anzahlung und Restzahlung vereinbart werde. 2.2.     Sie erhalten von uns einen Reisesicherungsschein gemäß § 651 (r) BGB. Dem Reisenden wird klar, verständlich und in hervorgehobener Weise Name und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers mitgeteilt.
  1. Leistungen, Preise
3.1.     Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungs­beschreibungen in unserem Prospekt sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung maßgeblich. Beschreibungen (z. B. von Unterkünften) aus anderen öffentlich zugänglichen Quellen gehören i. a. nicht zum vereinbarten Leistungsumfang, sofern diese nicht von Kuzaj Reisen GmbH bestätigt werden. 3.2.     Sonstige Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen ändern, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
  1. Leistungs- und Preisänderungen
4.1.     Andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis kann Kuzaj Reisen GmbH einseitig nur ändern, wenn dies im Vertrag vorgesehen und die Änderung unerheblich ist. Kuzaj Reisen GmbH hat den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Email und PDF-Datei) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Eine Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht, vor Reisebeginn erklärt wird und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt. 4.2.     Kuzaj Reisen GmbH behält sich Erhöhungen des ausgeschriebenen oder vereinbarten Reisepreises aufgrund einer bei Vertragsschluss noch nicht eingetretenen oder für ihn nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten, der Steuern oder Abgaben für bestimmte Reiseleistungen oder der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse vor. Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 8% hat Kuzaj Reisen GmbH den Anmeldenden/ Kunden/ Fahrtleiter unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Fahrtantritt, davon in Kenntnis zu setzen; spätere Änderungen sind nicht zulässig. Der Anmeldende ist dann berechtigt, unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Kuzaj Reisen GmbH in der Lage ist, ihm eine solche aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung von Kuzaj Reisen GmbH diesem gegenüber geltend zu machen. Ebenfalls kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit die vorgenannten Kosten, Steuern, Abgaben oder Wechselkurse zu niedrigeren Kosten für Kuzaj Reisen GmbH führen. Hat der Anmeldende/ Kunde/ Fahrtleiter mehr als den hiernach geschuldeten Betrag bezahlt, ist der Mehrbetrag von Kuzaj Reisen GmbH zu erstatten. Entstandene Verwaltungsausgaben können vom Erstattungsbetrag abgezogen werden; diese sind von Kuzaj Reisen GmbH auf Verlangen nachzuweisen. Leistungs- und Preisänderungen werden dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich mitgeteilt. 4.3.     Beträgt die Preiserhöhung mehr als 8 % kann er Kunde innerhalb einer von Kuzaj Reisen GmbH gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten, bereits gezahlte Beträge werden umgehend zurückerstattet. Vergeht die Frist ohne Erklärung gelten die Änderungen als angenommen ( § 651g BGB).
  1. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn
5.1.     Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Fahrt zurück­treten. Maßgeblich ist der Zugang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen Ihnen den Rücktritt bei Kuzaj Reisen GmbH schriftlich zu erklären, Adresse siehe unten. 5.2.     Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (mit Aus­nahme von Fällen Höherer Gewalt, Ziffer 7) nicht antreten, die von uns nicht zu vertreten sind, können wir angemessenen Ersatz für die ge­troffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass durch den Rück­tritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstand­en sind als die von uns in der Pauschale (siehe Ziffer 5.3.) ausge­wiesenen Kosten. 5.3.     Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen sich die Rücktritts­pauschalen bei vereinzelten Absagen wie folgt: bis 30 Tage vor Reisebeginn –> 10 % ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn –> 20 % ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn –> 30 % ab 14. Tag bis 07. Tag vor Reisebeginn –> 50 % ab dem 6. Tag vor Reisebeginn, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn –> 80 % jeweils auf volle aufgerundet. 5.4.     Die bei Rücktritt durch den Kunden von Kuzaj Reisen GmbH erhobenen Kosten und der Zeitrahmen der Berechnung richten sich nach § 651h BGB. Bei Vollstorno einer Pauschalreise – mehr als 25 % der Gruppe fährt nicht mit – bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von Kuzaj Reisen GmbH ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Kuzaj Reisen GmbH ist auf Verlangen des Reisenden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen. Eine Ersatzstellung durch den Kunden gemäß § 651e bleibt davon unbenommen. 5.5.     Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht enthal­ten und wird empfohlen. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen eine solche. 5.6.     Sie als Kunde haben keinen Anspruch auf Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen soweit nicht gesetzliche Bestimmungen Sie zu einem kostenlosen Rücktritt oder Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Bei einer möglichen Erstattung können wir unseren Arbeitsaufwand dagegen rechnen.
  1. Rücktritt und Kündigung durch den Kuzaj Reisen GmbH
6.1.     Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch uns vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Ziffer 5.2. gilt sinngemäß. 6.2.      Kuzaj Reisen GmbH kann vor Reisebeginn in den folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
  1. für die Pauschalreise haben sich weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet; in diesem Fall hat Kuzaj Reisen GmbH den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
  2. a) 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
  3. b) sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen,
  4. c) 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen,
  5. Kuzaj Reisen GmbH ist aufgrund unvermeidbarer, außer­gewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall haben wir den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
Tritt Kuzaj Reisen GmbH vom Vertrag zurück, verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
  1. Wenn Kuzaj Reisen GmbH infolge eines Rücktritts zur Rücker­stattung des Reisepreises verpflichtet ist, haben wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt diesen zu leisten. [§ 651h (4) (5), BGB
6.3.     Im Falle eines Rücktritts nach Ziffer 6.2. sind Sie berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu ver­langen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Dieses Recht haben Sie unverzüglich nach der Rück­trittserklärung durch uns geltend zu machen. Sollten Sie von diesem Recht keinen Gebrauch machen, erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis innerhalb von 14 Tagen zurück [§ 651h (4) (5), BGB].
  1. Höhere Gewalt unvermeidbare, außer­gewöhnliche Umstände
7.1.     Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsparteien den Reisevertrag kündigen. Wir zahlen den geleisteten Reisepreis unver­züglich zurück. Jedoch können wir für erbrachte oder noch zu erbring­ende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Falle einer Kündigung durch uns stehen Ihnen die in Ziffer 6.2. genannten Rechte zu. 7.2.     Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, so sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere Sie, falls dies ver­traglich vereinbart ist, zurück zu befördern. Die Kosten für die Rückbeförderung trägt Kuzaj Reisen GmbH, Mehrkosten durch Zusatzwünsche haben Sie zu tragen. 7.3.     Kuzaj Reisen GmbH wird die vereinbarten Reiseleistungen in Zusammenwirken mit den örtlichen Leistungserbringern stets unter Einhaltung und nach Abgleich mit den zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbringen. Insbesondere bei Corona oder vergleichbaren Epidemien erklärt sich der Kunde einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der örtlichen Vertragspartner bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung oder Kuzaj Reisen GmbH oder die örtliche Hygienestelle und den Hotelier oder sonstigen Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.
  1. Gewährleistung, Haftung
8.1.     Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand er­fordert. Abhilfe kann unsererseits auch in Form einer gleich- oder höherwertigen Reiseleistung erbracht werden. Sie können nach der Rückkehr eine Herabsetzung des Reisepreises ver­langen, wenn die Reise­leistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden und Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen. 8.2.     Wird Ihre Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir inner­halb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kön­nen Sie den Reisevertrag kündigen. Dies sollte schriftlich erfolgen. Wird der Vertrag aufgehoben, so behalten Sie Ihren Anspruch auf Rück­reise. Sie schulden uns den auf die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises. 8.3.     Bei Vorliegen eines Mangels können Sie unbeschadet dieser Rechte Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Um­stand, den wir nicht zu vertreten haben. 8.4.     Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden durch uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Diese Beschränkung gilt auch, soweit wir für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. 8.5.     Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Personenschäden bis 50.000,- , bei Sachschäden bis 2.000,- . Übersteigt der doppelte Reisepreis diese Summe, so ist die Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Höchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. 8.6.     Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung als solche ausdrücklich gekennzeichnet sind (z. B. vermittelte Ausflüge, Teilnahme am öffentlichen Linienverkehr, vermittelte Ausleihen, etc.). 8.7.     Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetz­lichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 8.8.     Reisegepäck ist grundsätzlich nicht versichert, es sei denn, wir oder einer unserer Leistungserbringer beschädigt dieses vorsätzlich und erheblich. Verlust oder Beschädigung sind unverzüglich nach Kenntnisnahme bei uns anzuzeigen.
  1. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
9.1.     Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter Kuzaj Reisen GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden gehindert waren, die Frist einzuhalten. Die Geltendmachung sollte schriftlich erfolgen. 9.2.     Ansprüche aus Reisemängeln verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
  1. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen, andere Genehmigungen
10.1.    Rechtzeitig vor Reisebeginn übersenden wir Ihnen Informationen über die bei Ihrer Fahrt für Deutsche notwendigen Formalitäten. Für Angehörige anderer Staaten erteilen etwa die zuständigen Konsulate diese Informa­tionen. Wenn wir bei Gruppenfahrten Kenntnis über andere Nationalitäten haben helfen wir Ihnen bei der Beschaffung notwendiger Informationen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie notwendige schulbehörd­liche Genehmigungen rechtzeitig einholen. 10.2.    Sie als Kunde sind verantwortlich für das rechtzeitige Einholen notwendiger Visa, Impfbescheinigungen, etc. und das Mitführen derselben. Nachteile aus Nichtbeachtung dieser Vorgaben tragen Sie als Kunde. Das gilt z. B. für die Zahlung von Reiserück­trittskosten.
  1. Allgemeines
11.1.    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirk­samkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt auch für diese Reisebedingungen. 11.2.    Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse ist Bochum. 11.3.    Reiseveranstalter ist die Kuzaj Reisen GmbH, Kamphecke 13, D-44339 Dortmund, eingetragen beim Amtsgericht Dortmund. 11.4.    Vertretungsberechtigt: Geschäftsführerin: Birte Kuzaj  und  Geschäftsführer: Florian Kuzaj Telefon: 0231/ 13472206 E-Mail: info@fornefeld-reisen.de    Zusätzliche Vereinbarungen zu Schul- und Gruppenfahrten mit dem Bus
  • Beachten Sie, dass der Gepäckraum und das gesetzlich zugelassene Gesamtgewicht unserer eingesetzten Busse beschränkt sind und Überladung zu empfindlichen Strafen führt.  Jede(r) Teilnehmer/in darf ein Gepäckstück (max.18kg), ein kleines Handgepäck sowie  ein Paar Ski oder ein Snowboard inkl. Schuhe mitnehmen.
  • Wir setzen ausnahmslos moderne Fernreisebusse mit gutem Komfort ein. Es kann witterungsbedingt eintreten, dass die Bordtoiletten dieser Fahrzeuge wegen  Einfrierungs­gefahr außer Betrieb genommen werden müssen. Es werden unterwegs selbst­verständlich ausreichend Pausen gemacht.
  • Während der Fahrt sind die zugewiesenen Sitzplätze einzuhalten. Es gilt Anschnallpflicht.
  • Besondere Hygienemaßnahmen werden Ihnen im Vorfeld mitgeteilt.
  • Unsere Busfahrten werden meistens als Ablösefahrten – im Pendel – durchgeführt. Dadurch kann es vereinzelt durch verkehrs- oder witterungsbedingte Verspätungen bei der An- oder Abreise kommen. Unsere Busfahrer sind verpflichtet, die Gruppenleiter darüber frühzeitig zu informieren.
  • In seltenen Fällen- darüber werden Sie im Vorfeld der Fahrt informiert – fahren verschiedene (kleine) Gruppen in einem Bus. Die damit eventuell verbundenen Umwege müssen wir Ihnen leider zumuten.
  • Die Lenkzeiten für Busfahrer sind streng limitiert und damit auch deren gesetzlich vorge­schriebene Pausen. Die Fahrer werden diese mit Ihnen absprechen.
  • Es ist keine Reisegepäckversicherung abgeschlossen, eine Haftung besteht   i. a. nicht.
  • Während der Busfahrten gilt ein generelles Rauch-und Alkoholverbot. Sie sind   dafür
  • verantwortlich, dass diese Regeln von jedem/jeder einzelnen Teilnehmer/-in beachtet werden, und Sie tragen die Verantwortung für ein angemessenes Verhalten ihrer Gruppe. Während der Busreise hat der Busfahrer das Hausrecht. Er möchte genau wie Sie eine harmonische und zügige Fahrt durchführen.
Weitere nützliche Hinweise finden Sie im Anhang unseres Skihandbuches (08/2019).